1. Kündigungsfrist
Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn diese
nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf durch das bodytalk-Mitglied (nachfolgend BTM)
beendet wird. Nach der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt
werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Beitragsanpassung im Studententarif
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich nach Ablauf des vorgelegten Nachweises für das Studium, den Besuch der Schule oder die
Ausbildung automatisch um 5 €.
3. Das Transponderarmband wird zum Check-In und Check-Out benötigt. Bei Verlust des Transponderarmbandes muss
ein neues Armband mit einer Gebühr von 9 € erworben werden!
4. Verstößt das BTM gegen die Trainingsdisziplin oder gegen die Weisungen des (Trainings-) Personals von
Sport- und Freizeitzentrum bodytalk GbR (nachfolgend BT), so ist BT berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen, nachdem das BTM vorher einmal gemahnt wurde.
5. Kommt das BTM mit den Trainingsgebühren in Verzug, so werden die anfallenden Lastschriftgebühren zur
Trainingsgebühr angerechnet.
6. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche das BT abgeschlossen hat, enthalten. Eine
Haftung für Wertsachen und Garderobe wird nur für den Fall übernommen, dass BT grob fahrlässig oder
vorsätzlich gehandelt hat. BT haftet nicht für Schäden, die von dem BTM durch die Teilnahme am Training
oder durch Dritte verursacht werden, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzungen von BT,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von BT. Für selbst verursachte Schäden innerhalb oder
außerhalb der Räume von BT haftet das BTM.
7. Das BTM verpflichtet sich, in den Studioräumen für seinen Teil für angemessene Ordnung, insbesondere in
den Umkleideräumen, zu sorgen.
8. Das BTM erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von der Mitgliederverwaltung
des BT ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-
Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per SMS / Telefon) genutzt werden. Dieser
Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das BTM wird darauf hingewiesen, dass die
persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die
zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der
Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt
ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken,
erfolgt nicht.
9. Mündliche Nebenabreden sind von den Vertragspartnern nicht geschlossen worden. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach.
1. Kündigungsfrist
Der kostenlose Probezeitraum endet automatisch und es ist keine schriftliche Kündigung durch das bodytalk-Mitglied
(nachfolgend BTM) erforderlich. Es besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
2. Das BTM erhält nur gegen Vorlage eines Personalausweises im Studio ein Transponderarmband zum
Check-In und Check-Out. Der Personalausweis wird im Studio während der Trainingszeit als Pfand für das
Transponderband hinterlegt. Bei Verlust des Transponderarmbandes wird eine Gebühr von 19 € fällig.
3. Verstößt das BTM gegen die Trainingsdisziplin oder gegen die Weisungen des (Trainings-)Personals von
Sport- und Freizeitzentrum bodytalk GbR (nachfolgend BT), so ist BT berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen, nachdem das BTM vorher einmal gemahnt wurde.
4. Im Probezeitraum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche das BT abgeschlossen hat, enthalten. Eine
Haftung für Wertsachen und Garderobe wird nur für den Fall übernommen, dass BT grob fahrlässig oder
vorsätzlich gehandelt hat. BT haftet nicht für Schäden, die von dem BTM durch die Teilnahme am Training
oder durch Dritte verursacht werden, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzungen von BT,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von BT. Für selbst verursachte Schäden innerhalb oder
außerhalb der Räume von BT haftet das BTM.
5. Das BTM verpflichtet sich, in den Studioräumen für seinen Teil für angemessene Ordnung, insbesondere in
den Umkleideräumen, zu sorgen und der Hausordnung Folge zu leisten!
6. Das BTM erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von der Mitgliederverwaltung
des BT ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-
Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per SMS / Telefon) genutzt werden. Dieser
Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das BTM wird darauf hingewiesen, dass die
persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die
zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der
Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt
ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken,
erfolgt nicht.
7. Mündliche Nebenabreden sind von den Vertragspartnern nicht geschlossen worden. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach.
8. Die Aktionsbedingungen setzen vorraus das bisher noch keine vorrausgegangene Mitgliedschaft oder Aktionsteilnahme bestand.
Außerdem sichert der Teilnehmer zu das er die Volljährigkeit erreicht hat und mündig ist.